5 Lösungen für die Erfüllung des Lebensmittelgesetz Schweiz (LMG, LMIV) im Onlinehandel
In etwa so beginnen die Anschreiben von den Vollzugsbehörden, die seit dem 01. Mai 2018 in den Briefkästen von Online Shop-Betreibern landen. Betroffen sind jene Onlinehändler die Produkte anbieten, die als vorverpackte Lebensmittel gelten und somit dem neuen Lebensmittelgesetz Schweiz 2017 (LMG, LMIV) unterliegen.
Fehlen auf den Produktpräsentationen des Online Shops die neuen Pflichtangaben zu den Zutaten, der Herkunft, den enthaltenen Nährstoffen, Warnhinweise usw. sind das offensichtliche Mängel, die - gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenständen (Lebensmittelgesetz, LMG, LMIV) - behoben werden müssen. Verkaufen auch Sie vorverpackte Lebensmittel mit Einsatz von Fernkommunikationstechniken?
Hier erfährst du 5 mögliche Massnahmen, wie du deinen Online Shop für die Anforderungen des Lebensmittelgesetz Schweiz 2017 (LMG, LMIV) fit machen kannst.
Variante 1 - Einpflegen als Attribute im Shopsystem
Wahrscheinlich führst du bereits verschiedene Produktinformationen direkt in deinem Online Shop-System. Eine Variante ist es, die geforderten Informationen (z.B. Nährwertangaben, Zutaten, Warnhinweise etc.) direkt in Ihren Produktinformationen zu erweitern. Nachfolgendes Beispiel visualisiert, wie die Informationen innerhalb eines nopCommerce Online Shop-System abgebildet werden könnten.
Dieser Ansatz hat verschiedene Nachteile:
- Je nach Flexibilität deines Online Shop-Systems ist das Erweitern der erfassbaren Produktattribute eine aufwendige Geschichte, die viel Konfiguration oder sogar Programmierung benötigt.
- Das manuelle Einpflegen aller geforderten Produktinformationen ist ein sehr aufwendiger Prozess.
- Das Lebensmittelgesetz (LMG, LMIV) fordert, dass im Online Shop die gleichen Informationen dargestellt werden, wie ein Kunde vor Ort im Laden hat. Das bedeutet auch, dass die Informationen chargenbasiert geführt werden müssen. (z.B. von Charge X zu Charge Y kann sich die Zusammensetzung in einem Produkt verändern). Sicherzustellen, dass Ihre Informationen jederzeit passend zu den angebotenen Chargen sind, ist ein organisatorisch nicht zu unterschätzender Aufwand.
Variante 2 - Anbieten von PDF-Downloads
Ein anderer Ansatz ist das Anbieten der Produktinformationen als PDF's. Dabei gilt es zu beachten, dass der Link prominent auf der Produktdetailansicht zur Verfügung gestellt wird.
Dieser Ansatz hat verschiedene Nachteile:
- Damit ein Besucher deines Online Shops die Datei öffnen kann, muss er ein PDF-Reader auf seinem Gerät installiert haben.
- Gleich wie bei Variante 1 muss auch hier sichergestellt werden, dass der Besucher diejenigen Produktinformationen angezeigt bekommt, die zu den im Verkauf angebotenen Chargen passen. Das erfordert entsprechende Aufwände und organisatorisches Geschick.
Variante 3 - Packshots
Bei diesem Ansatz werden die Produkte von allen Seiten in Nahaufnahme fotografiert.
- Der Aufwand, jedes Produkt von allen notwendigen Perspektiven zu fotografieren, ist gross (ein Foto reicht in der Regel nicht aus). Zusätzlich wird entsprechendes Equipment benötigt, wie Kamera und Lightbox.
- Die Packshots müssen unter Umständen in mehreren Sprachen angeboten werden. Sicherzustellen, dass ein französisch sprechender Online Shop Besucher andere Packshots angezeigt bekommt als ein deutsch sprechender Kunde, erfordert eventuell Erweiterungen an Ihrer Online Shop-Software.
- Gleich wie bei Variante 1 muss auch hier sichergestellt werden, dass der Besucher diejenigen Produktinformationen angezeigt bekommt, die zu den im Verkauf angebotenen Chargen passen. Das erfordert entsprechende Aufwände und organisatorisches Geschick, damit die jeweils richtigen Packshots angezeigt werden.
Variante 4 - Produktdatenbanken
Eine weitere Variante ist die Anbindung von Produktdatenbanken. (z.B. Trustbox von GS1). Dabei müssen spezifische Schnittstellen zwischen den Datenbanken und deinem Online Shop gebaut werden.
Dieser Ansatz hat verschiedene Nachteile:
- Für die Anbindung der Produktdatenbanken sind Programmierungen von den passenden Schnittstellen nötig.
- Unter Umständen musst du mehrere Produktdatenbanken anbinden.
- Die uns bekannten Produktdatenbanken liefern aktuell keine chargenbasierten Informationen. Das bedeutet, dass du zusätzlich auf deiner Seite einen Mechanismus implementieren müsst, damit die Produktinformationen zu den im Verkauf angebotenen Chargen passen.
Variante 5 - ebi-pharm Produktplattform
Einen komfortablen und sicheren Weg bietet ebi-pharm Produktplattform. Die Informationen von der ebi-pharm ag vertriebenen Produkten (u.a. Burgerstein Vitamine und Reformprodukte von BioKing) können mittels einer JavaScript-Integration spielerisch in deinem Online Shop integriert werden.
Jedes Mal, wenn ein Besucher deines Online Shops eine Seite mit entsprechenden Produktinformationen aufruft, werden im Hintergrund alle notwendigen Informationen zu dem gewünschten Produkt abgerufen. Tagesaktuell und/oder spezifisch zu einer Chargennummer. Alles, was du dazu benötigst, ist die Integration von einer kleinen JavaScript-Bibliothek auf deiner Webseite / deinem Online Shop. Durch Bekanntgabe der GTIN/EAN-Nummer und einer optionalen Chargennummer ist diese JavaScript-Bibliothek in der Lage, alle relevanten Informationen von der ebi-pharm Produktplattform anzufragen und direkt im Browser Ihrer Besucher auszugeben.
Aktuell besteht diese Option ausschliesslich für die rund 160 Produkte der ebi-pharm ag. Aufgrund der Einfachheit ist jedoch zu erwarten, dass weitere Produktanbieter einen ähnlichen Weg verfolgen oder sich der bereits entwickelten Lösung anschliessen werden.
Live-Demo der ebi-pharm Produktplattform
Nachfolgend siehst du ein Beispiel, welche Informationen die ebi-pharm Produktplattform zu dem Beispielprodukt Burgerstein Zink-C liefern kann.
Die nachfolgenden Informationen wurden soeben live von der ebi-pharm Produktplattform geladen:Dank der flexiblen HTML-Integration kannst du die Darstellung der Informationen flexibel deiner Vorstellungen anpassen.
Fazit
Um den Forderungen aus dem neuen Lebensmittelgesetz Schweiz 2017 (LMG, LMIV) gerecht zu werden, müssen vorverpackte Lebensmittel (nach Ablauf der einjährigen Übergangsfrist) seit dem 01. Mai 2018 Online entsprechend gekennzeichnet werden.
Es empfiehlt sich daher, die entsprechenden Massnahmen bereits einzuleiten, bevor die Vollzugsstellen die Mängel beanstanden und das Einreichen eines Massnahmenplanes einfordern. Wenn du Produkte von der ebi-pharm in deinem Online Shop anbietest, steht dir mit der ebi-pharm Produktplattform ein cleveres und einfaches Werkzeug zur Verfügung. Für alle anderen Fälle kommst du leider aktuell nicht darum herum, die geforderten Produktinformationen entsprechend in deinem Online Shop zu erfassen oder zu importieren und die entsprechenden fortlaufenden organisatorischen Massnahmen einzuleiten.